Sie machen eine Urlaubsreise nach Spanien mit Ihrem Auto. Bei der Fahrt machen Sie Rast auf einer Autobahnraststätte. Als Sie nach einer halben Stunde zu Ihrem Auto zurückkommen, ist der Kofferraum aufgebrochen und Ihr gesamtes Reisegepäck verschwunden.
Beim einchecken am Flughafen stelle Sie Ihre Handtasche kurzzeitig auf den Boden zwischen Ihre Beine, um die Bordkarte zu prüfen und Ihren Ausweis wieder entgegen zunehmen. Als Sie sich zu Ihrer Tasche bücken, ist diese verschwunden.
Die Reisegepäck-Versicherung gehört zu den "Kann-Versicherungen". Als Urlauber sollte man sehr genau abwäge, ob man eine Reisegepäck-Versicherung wirklich braucht, da sie vergleichsweise teuer ist und nur unter strengen Auflagen leistet.
Wer selten verreist und dabei "kleines" Gepäck ohne großen materiellen Wert (unter EUR 500,00) dabei hat, braucht einen solchen Vertrag in der Regel nicht. Die Versicherungsbedingungen verlangen von Ihnen eine so große Aufmerksamkeit für Ihr Gepäck, dass sehr selten etwas passiert, wenn Sie sich bedingungsgemäß verhalten. Halten Sie sich aber nicht an die Auflagen, gibt es in der Regel große Probleme mit der Erstattung. Selbst wenn Sie dann vor Gericht gehen, wird von Ihnen häufig ein Verhalten verlangt, dass nicht immer alltagstypisch ist.
Eine Reisegepäckversicherung für Vielreisende oder auch für beruflich Reisende mit großem und teurem Gepäckinhalt kann sehr sinnvoll sein, speziell wenn ein kostengünstiger Jahresvertrag abgeschlossen wird.
Zum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Person / Personen einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.
Die Versicherung leistet, wenn das Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:
Versichert ist auch aufgegebenes Reisegepäck, wenn es abhanden kommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Entschädigt werden
Erstattet werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe, die zur Fortführung der Reise notwendig sind, bis zu € 250,– je Person bzw. € 500,– je Familie, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort wegen verzögerter Beförderung nicht am selben Tag wie die gversicherte Person erreicht.
Einschränkungen des Versicherungsschutzes bestehen bei:
Wie in der Auslands-Reise-Krankenversicherung haben Sie in der Reisegepäck-Versicherung dié Wahl zwischen Kurzzeitverträgen für eine spezielle Reise und Jahresverträgen für alle Reisen innerhalb der Vertragslaufzeit.
Die Kosten betragen beispielsweise bei einer Versicherungssumme von € 2.000,00 ca.
Wenn Sie am Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung Interesse haben, können Sie diese hier sofort abschließen => Online-Abschluss
Heike Kriegsmann
Telefon: (069) 43 08 90 - 33
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