Pflegezusatzversicherungen:

Häufig wird uns die Frage gestellt, ob man sich wirklich zusätzlich gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern soll. Die Antwort lautet in den meisten Fällen „Ja“. Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt nur eine Grundsicherung dar. Dies war vom Gesetzgeber bei Einführung auch so gewollt. In der Praxis bedeutet dies häufig, dass Eigenbeteiligungen von mehreren tausend Euro pro Jahr vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen sind. Aus diesem Grund sind trotz der gesetzlichen Absicherung sehr viele Pflegebedürftige von der finanziellen Unterstützung durch ihre Kinder oder Eltern abhängig, da Renten oder sonstige Einkommen zur Deckung der Kosten nicht ausreichen. Das Sozialamt springt nur zusätzlich ein. Aus diesem Grund ist eine private Vorsorge für das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit ratsam. Die private Pflegezusatz- versicherung stellt aus unserer Sicht im Alter eine ähnlich hohe Priorität, wie die private Berufs- unfähigkeitsversicherung während des Erwerbslebens dar.

 

Private Kranken- oder Lebensversicherungen bieten drei verschiedene Arten von Pflegezusatz- versicherungen an, mit denen man die Lücken der Pflichtversicherung sinnvoll schließen kann:

 

  • Die Pflegerentenversicherung

Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Versicherungsschutz für Pflegebedürftigkeit und einem Sparvertrag. Somit wird bei dieser Art von Absicherung neben einer Rente zur Absicherung des Pflegerisikos, auch Kapital am Ende der Laufzeit ausgezahlt.

 

  • Die Pflegekostenversicherung

Diese Art der privaten Absicherung orientiert sich an der Praxis der privaten Krankenversicherer. Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten der reinen Pflege (bis zu bestimmten Höchstbeträgen oder Prozentsätzen), die durch Rechnungen nachzuweisen sind. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Versicherten selbst zu tragen.

 

  • Die Pflegetagegeldversicherung

Bei Wahl dieser Variante, die sich wiederrum an der Praxis der privaten Krankenversicherer orientiert, wird ein vereinbarter Geldbetrag pro Tag versichert. Für jeden Tag, an dem der Versicherte ärztlich nachgewiesen pflegebedürftig ist, wird das Tagegeld bezahlt. Wie viel von dem vereinbarten Tagegeld ausgezahlt wird, hängt von der Pflegestufe ab. Ab Pflegestufe III gibt’s es den vollen versicherten Tagessatz. Die Tagegeldzahlung kann frei verwendet werden. Rechnungen als nachweise sind nicht nötig.

 

Was kostet diese Versicherung?

Für alle drei Möglichkeiten gilt, dass die Beiträge mit zunehmenden Eintrittsalter steigen. Frauen zahlen aufgrund der höheren Lebenserwartung und der damit verbundenen möglichen längeren Pflegedauer höhere Beiträge als Männer.

 

Beispiele: Für eine Absicherung von 1.500,00 EUR Tagegeld im Monat bezahlen 40 jährige Männer einen Monatsbeitrag zwischen 15,00 und 25,00 EUR je nach Gesellschaft und Leistungsumfang. Ab Eintrittsalter 50 steigen die Prämien bereits auf 30,00 bis 40,00 EUR. Gleichaltrige Frauen zahlen dagegen ab 40 bereits Beiträge, die zwischen 25,00 und 40,00 EUR liegen bzw. ab Eintrittsalter 50 zwischen 40,00 und 65,00 EUR.

 

Beim Abschluss eine Pflegezusatzversicherung sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Damit der Versicherungsschutz zu Ihren Bedürfnissen passt, stellen sich zum Beispiel folgende Fragen:

  • Zahlt der Versicherer, wenn ich Zuhause von Angehörigen gepflegt werde?
  • Passt sich mein Tagegeld den steigenden Lebenshaltungskosten an ohne dass meine Gesundheit erneut überprüft wird?
  • Muss ich im Falle der Pflegebedürftigkeit den Beitrag weiter zahlen?
  • Gibt es Warte- oder Karenzzeiten?
  • Sind die Beiträge garantiert oder können diese durch den Versicherer angepasst werden?

 

Wir lesen für Sie das Kleingedruckte und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der angebotenen Versicherungen auf. Von der Beratung bis zum Abschluss des Vertrages werden Sie von uns begleitet und falls gewünscht, auch darüber hinaus. Mit uns haben Sie kompetente Ansprechpartner und behalten die Übersicht.

 

Ihr Ansprechpartner

Kurt Hüttl
Telefon: (069) 43 08 90 - 32
Telefax: (069) 43 08 90 - 40
E-Mail: kurt.huettl@fairsicherungsladen.com