Die Beihilfeversicherung ist ausschließlich für Beamte. Ein Beamte wird grundsätzlich privat behandelt. Das heißt er bekommt Beihilfe von Land oder Bund wenn er Arztrechnungen einreicht. In der Regel zahlt er 50 Prozent der Rechnungen. Über eine private Krankenversicherung deckt er die restlichen 50 Prozent ab.
Kurt Hüttl
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