Risikolebensversicherung

Die häufigste Form der Hinterbliebenenversorgung ist die Risikolebensversicherung. Die Leistung wird in der Regel bei Tod der versicherten Person erbracht und an den Bezugsberechtigten ausbezahlt. Es gibt jedoch auch bei dieser vermeintlich „einfachen“ Absicherung einige Punkte, welche bei einem Abschluss beachten werden sollten (z.B. die Regelung der erbschaftssteuerfreien Auszahlung).

 

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