Bei den Nachbarn im Erdgeschoss ist ein Fernseher implodiert und es kommt zu einem Feuer mit starker Rußentwicklung. Der Ruß steigt im Treppenhaus auf und zieht in alle Wohnungen. Der schwarze Staub legt sich auf alle Wände, Teppiche und sonstige Gegenstände in Ihrer Wohnung ab. Die durch das Feuer erzeugten Schadstoffemissionen sind so gesundheitsgefährdend, dass Sie erst einmal nicht mehr in Ihrer Wohnung bleiben können. Für alle Schäden und Ausfälle kommt Ihre Hausratsversicherung auf.
Während der Sommerferien wird in Ihr Haus eingebrochen. Die Einbrecher stehlen zwar nur den LCD-Fernseher aber sie haben sich offensichtlich länger im Haus aufgehalten und dort wie die Vandalen gehaust. Rotwein ist über Couch und Teppichboden verschüttet worden. Tomatensoße klebt an den Wänden. Die Kosten für die entstandenen Schäden übernimmt die Versicherung.
Eine Lötstelle im Leitungswassernetz wird undicht. Das Wasser tritt allmählich aus und durchfeuchtet Wand und Decke. Da die undichte Stelle hinter einem Einbauschrank ist, wird der Schaden erst bemerkt, als es anfängt im Zimmer muffig zu riechen. Die Tapete und die Schrankrückwand sind verschimmelt. Ein längeres Prozedere steht bevor: Der Einbauschrank muss ausgebaut werden, dann der Schimmel behandelt werden und schließlich ein Trocknungsgerät aufgestellt werden. Nun muss noch die genaue Schadenstelle in der Wand ausfindig gemacht werden, die Wand aufgeklopft, die Leitung neu verlötet und die Wand schließlich wieder fachgerecht verputzt werden. Die Tapete muss neu angebracht und gestrichen und die Schrankrückwand ausgetauscht werden. All das kostet viel Nerven, aber vor allem jede Menge Geld.
Ein Orkan drückt mit solcher Gewalt auf Ihr Fenster, dass dieses aus den Angeln gehoben wird. Der dem Orkan nachfolgende starke Regen dringt durch die Fensteröffnung ein. Die Versicherung übernimmt die durch den Sturm entstandenen Kosten.
Die finanzielle Belastung im Ernstfall übersteigt meist die verfügbaren Geldmittel einer Familie. Schäden im Hausrat ereignen sich häufiger als man denkt: Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen und täglich brennt es 600-mal! Jeder Schadensfall wird dabei zu einer finanziellen Belastung, denn Renovierungsarbeiten müssen durchgeführt und Hausratgegenstände neu besorgt werden. Der Wert des Hausrats wird dabei häufig unterschätzt. Alleine im Kleiderschrank haben viele Menschen mehrere tausend EURO an Kleidungsstücken verstaut und eine Bücherwand oder eine CD- oder DVD-Sammlung ist auch immer teuer.
Zum Hausrat gehören alle Sachen die in einem Haushalt
Hierzu gehören auch Bargeld, Münzen, Barrengold, Urkunden einschließlich Wertpapiere, Sparbücher, Sammlungen und Wertgegenstände, Campingausrüstungen sowie in der Wohnung befindliches Kraftfahrzeugzubehör. Es ist nicht möglich Teile eines Hausrates zu versichern, z.B. den sehr teuren Fernseher. Es muss immer der gesamte Hausrat versichert werden, auch wenn Ihnen Teile davon "wertlos" erscheinen.
Eine Hausratversicherung versichert Hab und Gut gegen die Risiken:
sowie auch Schäden durch die genannten Gefahren z.B. an:
Die Versicherung ersetzt im Schadensfall den Neuwert der versicherten Gegenstände. Dies heißt, dass Sie den Wert ersetzt bekommen, der zur Wiederbeschaffung neuer Gegenstände zum Zeitpunkt des Schadens aufgebracht werden muss. Es gilt hier nicht der wesentlich niedrigere Zeitwert - dies wäre der Wert der Gegenstände aufgrund ihres Alters oder der Abnutzung zum Zeitpunkt des Schadens.
In der Regel lassen sich gegen Mehrprämie folgende weitere Gefahren mitversichern:
Tipp:
In speziell entwickelten Deckungskonzepten sind die o. g. Ausschlüsse ganz oder teilweise doch in den Versicherungsbedingungen enthaltenen. Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Der "Unterversicherungsverzicht" bedeutet, dass im Schadensfall nicht geprüft wird, ob eine Unterversicherung (der Neuwert Ihres Hausrates ist höher wie die abgesicherte Versicherungssumme) vorliegt. Eigentlich ist in diesen Fällen nur ein Teil des Hausrats finanziell abgesichert, es liegt dann also eine Unterdeckung vor. Im Schadensfall werden aber keine Kürzungen vorgenommen und als maximale Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt. Akzeptiert man also den statistischen Versicherungswert pro qm Wohnfläche (z.B. EUR 600,00), so ist der Unterversicherungsverzicht vertraglich vereinbart.
Ein einfaches Beispiel hierzu:
Wert Ihres Hausrats (Versicherungswert): 100.000,00 €
Ihre Versicherungssumme: 50.000,00 €
Schadensumme: 20.000,00 €
Deckung des Schadens: 50%
Auszahlung des Versicherers: 10.000,00 € (20.000,00 € x 50%)
Tipp:
Es sollte daher immer der sog. Unterversicherungsverzicht vereinbart werden, damit es im Schadenfall nicht zu Streitigkeiten über das Vorliegen einer Unterversicherung kommt.
Da die persönlichen Wohn- und Lebensumstände sehr verschieden sind, benötigen wir für ein konkretes Angebot Ihre Mithilfe. Falls Sie Interesse an einem Angebot haben, senden wir Ihnen zunächst einen Fragebogen zu, um mehr über Ihre Wohnung, Ihre individuelle Lebenssituation und Ihre Wünsche zu erfahren. Hier fragen wir zum Beispiel nach Ihrem Wohnort, der Wohnungsgröße und anderen Besonderheiten wie z.B. nach dem "Unterversicherungsverzicht".
Falls Sie Interesse an einem Angebot haben, laden Sie sich bitte den Risikoanalysebogen herunter.
Hausratsversicherung Risikoanalyse (PDF, 154 Kb)
Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen an:
Angelika Delen
Telefon: (069) 43 08 90 - 34
Telefax: (069) 43 08 90 - 40
E-Mail: angelika.delen@fairsicherungsladen.com