Sie sind mit Ihrem Fahrzeug unterwegs und haben eine Panne oder einen Unfall. Ihr Fahrzeug muss zur nächsten Werkstatt abgeschleppt werden oder Sie benötigen einen Automobilclub, der Ihr Fahrzeug an Ort und Stelle wieder fahrbereit macht, um Ihre Fahrt fortzusetzen. Über Ihren Kfz-Schutzbrief sind Kosten für Pannen- und Unfallhilfe mitversichert.
Müssen Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnort zurücktransportiert werden, sorgt der Versicherer für die Durchführung des Rücktransportes und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransportes müssen natürlich medizinisch notwendig sein.
Neuwagenbesitzer sind normalerweise, je nach Hersteller, durch eine dreijährige Mobilitätsgarantie geschützt. Bei älteren Autos könnten auch Garantieleistungen nach Reparaturen bei Pannen oder ähnlichem greifen.
Wer ein neues Auto kauft, sollte sich unbedingt erkundigen, welche möglichen Schadenskosten in dieser Garantie enthalten sind (Pannenhilfe und Bergungskosten, in einigen Fällen auch die Kosten für Unterkunft, Mietwagen oder Taxi und Rückreise).
Mitglieder von Autoclubs (ADAC, AvD etc.) sollten vorher prüfen, ob Sie nicht bereits über ihre Mitgliedschaft teilweise oder auch vollständig für die über den Schutzbrief versicherten Ereignisse abgesichert sind.
Bitte beachten Sie, dass alle hier genannten Leistungen in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen und meist mit festgeschriebenen Höchstbeträgen gelten. Einzelheiten dazu finden Sie im jeweiligen Angebot.
Hier finden Sie beispielhaft genauere Angaben zu den Leistungen eines Anbieters:
(PDF, 45 Kb)
Auch ein KFZ-Schutzbrief kann bei uns immer nur ergänzend zu einer bestehenden oder neu abzuschließenden KFZ-Versicherung vereinbart werden. Der alleinige Abschluss ist über uns nicht möglich. Sie sollten daher zunächst die für Sie passende KFZ-Versicherung wählen und sich erst dann mit dem möglichen Schutzbriefangebot des gewählten Anbieters beschäftigen.
Angelika Delen
Telefon: (069) 43 08 90 - 34
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