Beim Spurwechsel auf der Autobahn übersehen Sie einen Wagen, der Sie gerade rechts überholt. Es kommt zum seitlichen Zusammenstoß mit der Folge, dass das gegnerische Fahrzeug einen Blechschaden von 10.000,00 EUR erleidet. Sie haften für den Ersatz dieses Schädens.
Sie parken Ihren Wagen an einem leicht abschüssigen Parkplatz und steigen aus. Als Sie nach 20 Minuten wieder zu Ihrem Auto kommen, stellen Sie fest, dass Ihr Wagen in Ihrer Abwesenheit auf ein anderes parkendes Auto gerollt ist. Sie hatten die Bremse nicht korrekt angezogen und keinen Gang eingelegt. Sie haften für die Schäden am gegnerischen Fahrzeug.
Sie parken am rechten Straßenrand und öffnen die linke Fahrertür, ohne im Seitenspiegel nach hinten zu sehen. Ein von hinten heranfahrender Radfahrer prallt gegen Ihre Tür und verletzt sich schwer. Neben dem beschädigten Fahrrad müssen Sie für alle Kosten der Krankenbehandlung und Rehabilitation aufkommen.
Jeder der ein KFZ zulassen möchte, benötigt eine KFZ-Haftpflichtversicherung, da diese eine Pflichtversicherung ist. Ohne den Nachweis eines Haftpflichtversicherungsschutzes ist eine Zulassung nicht möglich. Dies gilt natürlich auch für LKW, Anhänger, Motorräder und andere Fahrzeuge.
Versichert ist generell der Versicherungsnehmer. Mitversichert sind in der Regel auch der Fahrzeughalter, der Eigentümer und die berechtigten Fahrer. Für den Fall, dass das Fahrzeug entwendet wird, ist auch der Dieb in den Versicherungsschutz eingeschlossen, der Versicherer hat aber einen Regressanspruch gegen diesen.
Von der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung werden Schäden reguliert, die im direkten Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs bei anderen entstehen. Schäden am Fahrzeug des Versicherten, sind nicht mitversichert. Die Versicherung bezahlt rechtmäßige Schadenersatzansprüche und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Die bei der Abwehr unbegründeter Ansprüche entstehenden Kosten für Anwälte, Gutachter und das Gericht trägt der Versicherer.
Die Versicherung ist eintrittspflichtig, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs
Kein Versicherungsschutz besteht in der Regel:
Für ein konkretes Angebot benötigen wir umfangreiche Informationen. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie uns die Hersteller- und Typnummer Ihres Fahrzeuges nennen können. Sie finden dies Daten auf der Zulassungsbescheinigung I (früher: KFZ-Schein) oder erfahren diese Daten von Ihrem KFZ-Händler. Darüberhinaus ist es sehr hilfreich, wenn Sie die letzte Beitragsrechnung Ihrer bisherigen KFZ-Versicherung zur Hand haben, falls Sie bereits einmal eine KFZ-Versicherung hatten.
Für die Angebotsberechnung benötigen wir aber noch weitere Informationen, da es von Versicherer zu Versicherer abweichende Rabatte für besondere Risikoverhältnisse gibt. Beispiele für solche Vergünstigungen sind: Garagenrabatt, Wenigfahrerrabatt, Wohngebäudeeigentümerrabatt, Einzelfahrertarif, Partnertarif.
Wenn Sie ein Angebot wünschen, rufen Sie uns bitte an.
Angelika Delen
Telefon: (069) 43 08 90 - 34
Telefax: (069) 43 08 90 - 40
E-Mail: angelika.delen@fairsicherungsladen.com