Berufshaftpflichtversicherung
für die Mitglieder des Bundesverbands Orientalischer Tanz e.V.
Wir freuen uns, dass wir den Mitgliedern des Bundesverband Orientalischer Tanz e.V. eine speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Berufshaftpflichtversicherung in Zusammenarbeit mit den Ostangler Versicherungen anbieten können.
Was kostet die Versicherung und wie hoch sind die Versicherungssummen?
Bei einer Versicherungssumme von EUR 6.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt der Jahresbeitrag inklusive 19% Versicherungssteuer EUR 171,36.
In diesem Beitrag ist beitragsfrei eine Familien-Privathaftpflichtversicherung enthalten. Für die Privathaftpflichtversicherung beträgt die Versicherungssumme EUR 6.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie 500.000 € für Vermögensschäden.
Bitte beachten Sie, dass diese Privathaftpflichtversicherung gute Versicherungsbedingungen hat, es am Versicherungsmarkt aber Deckungen gibt, die über den Versicherungsschutz der hier mitversicherten privaten Haftpflichtversicherung hinausgehen. (z.B. Deckung mit einer Versicherungssumme von EUR 50.000.000). Sie sollten deshalb prüfen, ob der angebotene Privat-Haftpflichtversicherungsschutz für Sie ausreichend ist. Gerne schicken wir Ihnen ein Angebot für eine separate private Haftpflichtversicherung zu.
Eigenes Tanzstudio
Der Betrieb eines eigenen Tanzstudios bis zu einer Nutzfläche von 25 qm ist beitragsfrei mitversichert. Größere Tanzstudios können gegen einen Zuschlag von EUR 35,70 inklusive 19% Versicherungssteuer mitversichert werden. Der Versicherungsschutz beinhaltet dann auch die Absicherung aus der Untervermietung der Studioräume an Dritte.
Angestellte Personen
Für die Mitversicherung der von Ihnen angestellt beschäftigten Personen wird ein Zuschlag von EUR 35,70 inklusive 19% Versicherungssteuer je tätiger Person erhoben.
Honorarkräfte
Wenn Sie in Ihrem Tanzstudio Honorarkräfte beschäftigen, so können deren Haftpflichtrisiken während der Tätigkeit für Ihr Studio gegen einen Zuschlag von EUR 35,70 inklusive 19% Versicherungssteuer je Honorarkraft mitversichert werden. Die Honorarkräfte müssen namentlich genannt sein.
Kein Versicherungsschutz besteht für Tätigkeiten, Kurse oder Veranstaltungen (auch aus der Teilnahme) die von den Honorarkräften auf eigenen Namen und/oder eigene Rechnung veranstaltet werden. Hierfür benötigen die Honorarkräfte eine eigene Berufshaftpflicht-versicherung.
Umfang des Versicherungsschutzes
Die Mehrzahl der Mitglieder des Bundesverband Orientalischer Tanz e.V. haben nicht nur eigene Tanzaufführungen sondern Sie üben viele weitere Tätigkeiten aus. Wir haben deshalb den Versicherungsschutz grundsätzlich um folgende Punkte erweitert.
Eigene Tätigkeiten
· Kursleitung und Dozententätigkeit
· Erteilung von Yoga-, Entspannungs-, Mediations- und Pilateskursen
· Betrieb eines Tanzstudios mit einer Nutzfläche bis zu 25 qm. (Tanzstudios über 25 qm können gegen einen Zuschlag mitversichert werden.)
Nur nach besonderer Vereinbarung und gegen Beitragszuschlag kann die gesetzliche Haftpflicht aus der Erteilung von Kursen, die dem Heilbereich (z.B. Rückenschule, krankengymnastische Gruppen, Bauch/Beine/Po). zuzuordnen sind, mitversichert werden. Grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung dieses Versicherungsschutzes ist, dass die für die Erteilung derartiger Kurse erforderliche Ausbildung vorhanden ist.
Auftrittsgruppe
Bildet sich aus den Tanzkursen heraus eine Auftrittsgruppe, so ist die gesetzliche Haftpflicht der Auftrittsgruppe bei der Teilnahme an Tanzshows gedeckt.Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder der Auftrittsgruppe ist versichert, aber Ansprüche der Mitglieder untereinander sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Eigene Veranstaltungen
Viele Mitglieder des Bundesverband Orientalischer Tanz e.V führen eigene Veranstaltungen durch. Aus diesem Grund sind automatisch mitversichert
· die Durchführung von Tanzkursen und Workshops sowie die zugehörigen Abschlussveranstaltungen;
· die Durchführung von Tanzveranstaltungen (Vorführungen) im eigenen Namen im eigenen Tanzstudio;
· die Durchführung von Tanzveranstaltungen (Vorführungen) im eigenen Namen auf fremden Grundstücken mit zusammen bis zu 500 Besuchern für alle Veranstaltungen eines Versicherungsjahres. Wird die Anzahl von 500 überschritten, wird ein Zuschlagsbeitrag berechnet.
Beachten Sie bitte, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie als Reiseveranstalter auftreten. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie die Teilnahme an der Veranstaltung im Paket mit einer Hotelbuchung verkaufen.
Nicht automatisch mitversichert die Durchführung von eigenen Messen. Die Teilnahme an Messen ist natürlich mitversichert.
Versicherungsschutz im Ausland
Mitversichert sind Engagements im Ausland inklusive Auftritte auf einem Kreuzfahrtschiff. Ausgenommen von diesem weltweiten Versicherungsschutz sind Engagements in den USA oder Kanada und auf Schiffen unter amerikanischer oder kanadischer Flagge. Sofern das Gastland eine Pflichtversicherung vorschreibt, geht dieser Versicherungsschutz vor.
Halten und Besitz von zahmen Bühnentieren
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und dem Besitz von Hasen, Kaninchen und Mäusen, sonstigen Nagetiere, Vögeln, Katzen, Zwergschweinen und Schlangen (nicht jedoch Giftschlagen). Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Tierhalters bei Einsatz der Tiere im Rahmen von Auftritten, Varieté, Film- und Fernsehaufnahmen und Werbung.
Wenn Sie mit anderen, als den oben genannten Tieren arbeiten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Mitversicherung von Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen
Wenn Sie für Ihre Auftritte Kleider oder sonstige Bühnenaufbauten ausleihen oder mieten, so sind diese bis zu einer Versicherungssumme von EUR 10.000 mitversichert, sofern die Leih- und Mietdauer nicht länger als 6 Tage beträgt.
Für Schäden an geliehenen und gemieteten Gegenständen gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 150,00 je Schadensfall.
Ihr Ansprechpartner
Florian Gübler
Telefon: (069) 43 08 90 - 37
Telefax: (069) 43 08 90 - 40
E-Mail: florian.guebler@fairsicherungsladen.com