Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Die Vereinbarung regelt Leistungen, welche der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zukommen lassen möchte (z.B. Invaliditäts-, Todesfall- oder Rentenleistungen). Finanziert werden die Absicherungen entweder vom Arbeitgeber (=arbeitgeberfinanzierte bAV), oder vom Arbeitnehmer durch den Verzicht von Gehaltsanteilen (= Entgeltumwandlung). Die bAV eignet sich für alle Arbeitnehmer und Minijobber.
Der größte Vorteil einer bAV ist die Möglichkeit der steuer- und sozialabgabenfreien Einzahlung der Beiträge. Dadurch kann ein hoher Betrag, bei geringer Nettolohnbelastung, für die Versorgung aufgewendet werden.
Erst bei Fälligkeit der Leistung (z.B. der Altersrente) muss diese, mit dem dann meist niedrigeren Steuersatz, versteuert werden. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zahlen zudem Krankenkassen- und Pflegekassenbeiträge auf die Leistung.
Arbeitnehmer haben per Gesetz ein Recht auf Entgeltumwandlung. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen somit die Möglichkeit einer bAV bieten.
Aktuell gibt es in Deutschland 5 verschiedene Möglichkeiten einer bAV, weshalb eine umfassende Beratung zu diesem Thema sehr wichtig ist.
Thomas Jäger
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